Umzug · Halterwechsel
Umgezogen oder Halterwechsel? So läuft Ihre Ummeldung
Zwei Gründe führen meistens zur Ummeldung eines Fahrzeugs in Berlin: Sie sind aus einer anderen deutschen Stadt zugezogen, oder Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft, der auf Sie umgeschrieben werden muss. Beide Fälle haben eine Frist – und die zu verpassen hat Folgen.
Wann die Ummeldung Pflicht ist
Die deutsche Zulassungsverordnung schreibt vor, das Fahrzeug innerhalb einer bestimmten Frist nach Umzug oder Halterwechsel umzumelden. Wird das versäumt, droht ein Bußgeld – vermeidbar, indem der Vorgang rechtzeitig erledigt wird.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, mit Kopie.
- Original-Fahrzeugschein (Teil der Zulassungsbescheinigung).
- eVB-Nummer, falls Sie beim Umzug oder Kauf die Versicherung wechseln.
Was kostet das?
Den genauen Preis für Ihre Ummeldung nennen wir Ihnen vorab am Telefon – kostenlos, unverbindlich und ohne versteckte Kosten. Rufen Sie kurz an, wir klären Ihren Fall am Telefon.
Häufige Fälle
Umzug nach Berlin
Ihr aktuelles Kennzeichen verliert die Gültigkeit bezüglich der Meldeadresse; der Wechsel auf Ihre neue Berliner Adresse muss beantragt werden.
Gebrauchtwagenkauf in Berlin
Das Fahrzeug muss auf Sie umgeschrieben werden, bevor Sie es regulär auf Ihren Namen versichern und fahren können.
Kennzeichenwechsel
Bei Diebstahl oder Beschädigung übernehmen wir den Ersatz zusammen mit dem restlichen Vorgang, falls nötig.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit habe ich nach dem Umzug für die Ummeldung?
Die Frist ist begrenzt; wir bestätigen sie für Ihren konkreten Fall am Telefon, damit Sie kein Bußgeld riskieren.
Brauche ich eine neue eVB-Nummer bei gleicher Versicherung?
Das hängt davon ab, ob sich Halter oder Risikoanschrift der Police ändern. Klären wir im Gespräch.

